Rechtliches AGB
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- Kategorie: AGB
- Veröffentlicht: Mittwoch, 29. März 2017 21:45
- Geschrieben von Super User
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Die nachfolgenden Reise- und Geschäftsbedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Reisender und uns als Reiseveranstalter. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Buchung diese Bedingungen anerkennen; lesen Sie sich den nachfolgenden Text daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reiseveranstalters zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung und den Reisesicherungsschein aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. Nordkap Angelreisen tritt als Vermittler zwischen Vermieter und Reiseteilnehmer auf. Sofern wir nur als Leistungsvermittler auftreten, haften wir nicht für die Leistungserbringungen durch den Veranstalter, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung.
2. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Bei Flügen obliegen die endgültigen Flugzeiten dem Veranstalter und werden mit Flugschein mitgeteilt. Vorabinformationen über Flugzeiten sind unverbindlich.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise oder Beförderungskosten oder der für Abgabe bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich diese Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, ist der Reisende davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung fällig. Bei Flugreisen bzw. Reisen mit einer Fährüberfahrt (Vermittlungsgeschäft) wird ebenfalls der Fähr-Flugpreis zu 100 % fällig.
Die Restzahlung ist bis 8 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Nach Eingang der Zahlung, in der Regel aber bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn, erhält der Kunde die gesamten Reiseunterlagen.
Eine angemessene Kaution für Endreinigung oder Überlassung wie z. B. Boote, Motoren usw. darf vor Ort verlangt werden.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe unseres Ersatzanspruches unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung, entnehmen Sie bitte den nachfolgend aufgeführten Pauschalbeträgen:
bis 61 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
- 60 bis 45 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
- 44 bis 8 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
- ab 7 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises
Entscheidend bei der Berechnung ist der Eingang der Stornierung beim Reiseveranstalter. Tritt ein Teilnehmer einer Reisegruppe oder treten mehrere Teilnehmer einer Gruppe von der Reise zurück, so sind die anteiligen Kosten der Teilnehmer von den verbleibenden Teilnehmern zu zahlen. Der Reiseteilnehmer kann den Nachweis führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ausfällt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
Fähre, Flug, Bahnanreise
Bei vermittelten Beförderungsleistungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
5.2 Umbuchung
Vor Reisebeginn wird eine Umbuchung/Namensänderung mit 25,00 Euro berechnet. Für geänderte Sonderflüge werden zusätzlich 50,00 Euro pro Person belastet. Ansonsten gelten die Bedingungen der Flug- oder Fährgesellschaften. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten im Interesse des Reisenden und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.
5.3 Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Eventuelle Umbuchungen werden wie in 5.2 berechnet.
5.4 Schriftform
In Ihrem Interesse und aus Beweisgründen sollten Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen in jedem Falle in schriftlicher Form erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung verfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen stehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist. Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er nachweisbar aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern erbrachten Beträge.
b) Bis 6 Wochen vor Reiseantritt. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebestätigung für die gebuchte Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
c) Bis 6 Wochen vor Reiseantritt. Wenn der Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Ausfall von Beförderungsmitteln usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Beförderung sind von den Parteien je zu Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewünschten Reisevorbereitungen, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Buchungsbestätigung angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben erklärt hat. Irrtümer und Druckfehler behält sich der Reiseveranstalter vor.
9.2 Insbesondere bei Reiseleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Wasserfahrzeugen haftet der Reiseveranstalter ausschließlich dafür, dass das gebuchte Boot dem Reisenden zur Verfügung steht. Für die zugesicherte Qualität ist der Leistungsträger verantwortlich. Unabhängig davon gilt in jedem Fall: Die Benutzung von Wasserfahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Reiseteilnehmer hat vor Fahrtantritt den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der Boote sicherzustellen. Der Bootsführer ist dazu verpflichtet, sich über alle geltenden Bestimmungen für das Revier bei den geeigneten Stellen zu informieren und diese genau zu befolgen und sich umsichtig und vorsichtig zu verhalten. Dieses betrifft insbesondere den Alkoholgenuss, Schwimmwestenpflicht und sonstige Regeln. Ferner ist unbedingt ein genauer Wetterbericht vor Fahrtantritt einzuholen und das Ziel und die Dauer der Ausfahrt bei den Betreuern vor Ort anzumelden. Der Kunde haftet für alle durch ihn verursachten Schäden.
9.3 Wird im Rahmen einer Reise zu dieser eine Beförderung erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so vermittelt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die dem Reisenden auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
9.4 Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für die Menge und Qualität gefangener Fische, für wetterbedingte Beeinträchtigungen sowie für die eventuelle Änderung örtlicher Bestimmungen und Regeln, die den Fischfang betreffen, z. B. Fangbeschränkungen, Schonzeiten oder Mindestmaße.
10. Gewährleistungen
10.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende unter Festsetzung einer angemessenen Frist, Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe beim Reiseveranstalter schriftlich oder per Fax anzuzeigen. Eine Anzeige und Fristsetzung beim Leistungsträger ist nicht ausreichend. Können die Mängel kurzfristig beseitigt werden, entfällt das Recht auf Minderung.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises.
10.4 Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
Ansprüche jeglicher Art kann der Reisende innerhalb von einem Monat nach vertraglichem Reiseende geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung und dem Reiseveranstalter schriftlich oder per Fax zur Kenntnis zu geben. Der Reiseveranstalter oder Reiseträger wird in einer angemessenen Frist für Abhilfe sorgen, sofern die möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel beim Reiseveranstalter schriftlich anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
14. Reisevermittlung
Bei einigen Angeboten treten wir nur als Reisevermittler und nicht als Reiseveranstalter auf. Bei diesen Angeboten werden wir die gültigen Reise- und Geschäftsbedingungen auf Wunsch mit aushändigen. Mit Buchungsbestätigung werden diese vom Reisenden ausdrücklich anerkannt.
15. Zoll-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung aller Zoll-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Kosten die aus Nichtbeachtung oder Unkenntnis entstehen, trägt allein der Reisende.
16. Datenschutz
Alle uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
17. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisekrankenversicherung oder zumindest die Reisekostenrücktrittsversicherung. Im Versicherungsfall richten Sie bitte Ihre Schadensmeldung an die von uns genannte Adresse. Bei einem Reiserücktritt sind Sie verpflichtet, den Rücktritt auch bei uns unverzüglich anzuzeigen.
18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Stand 02/2013
19. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist
Vermittlung von Ferienhäusern: Nordkap Angelreisen
Inhaber: Herr Hendrik Malischke
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